Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte und Werkstattkarte auslesen, auswerten und archivieren
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Fahrerkarte

Fahrerkarte

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers



Neue Fahrerkarte der 2. Generation - Was ist neu und zu beachten?



Die Fahrerkarte muss folgende Daten zur Position des Fahrzeuges speichern können,
wenn die ununterbrochene Lenkzeit des Fahrers ein Vielfaches von drei Stunden erreicht:


Die Fahrerkarte muss mindestens 252 derartiger Datensätze speichern können.

Die alte bisherige Fahrerkarte ist weiter sowohl für Fahrtenschreiber der 1. sowie für Fahrtenschreiber der 2. Generation nutzbar.
Jedoch nur mit der neuen Fahrerkarte G2 ist der Zugriff auf alle Daten des neuen intelligenten Fahrtenschreibers möglich.

Die bisherige Fahrerkarte muss spätenstens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Ersatznotwendigkeiten ausgetauscht werden.




Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Jede missbräuchliche Verwendung wird verfolgt und geahndet.

Anforderungen und geforderte Nachweise:

Beantragung der Fahrerkarte:

Die Fahrerkarte ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausgabestelle zu beantragen. Je nach Bundesland ist dies verschieden. Die Ausgabestellen können Sie unter www.kba.de einsehen.

Erhalt der Fahrerkarte:

Der Versand personalisierter Kontrollgerätekarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA. Sonderfälle sind die Expressbestellungen. In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Gültigkeit der Fahrerkarte:

Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Erneuerung der Fahrerkarte bei Ablauf:

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.

Auswirkung auf Fahrerlaubnisentzug:

Nein. Allerdings dürfen Sie während des Entzuges der Fahrerlaubnis die Fahrerkarte selbstverständlich nicht nutzen.

Kosten:

Zur Zeit liegen diese bei ca. 32 bis 42 Euro.
Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG): www.bag.bund.de