Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte und Werkstattkarte auslesen, auswerten und archivieren
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Werkstattkarte

Werkstattkarte

Die Werkstattkarte dient zur Prüfung/Reparatur und Kalibrierung des digitalen EG-Kontrollgerätes, sowie zum Herunterladen der Daten und zur Datensicherung



Neue Werkstattkarte der 2. Generation - Was ist neu und zu beachten?



Die neue Werkstattkarte G2 ist zwingend erforderlich für den neuen intelligenten Fahrtenschreiber.

Die Werkstattkarte muss Datensätze zu Kalibrierungen und/oder Zeiteinstellungen gespeichert
halten können, die ausgeführt werden, während die Karte in einem Kontrollgerät eingesteckt ist.

Kontrollgerätkennung (VU-Teilnummer, VU-Seriennummer, Seriennummer des Bewegungssensors, Seriennummer der Fernkommunikationsausrüstung und Seriennummer der externen GNSS Ausrüstung, falls zutreffend)

Fähigkeit der Fahrzeugeinheit, aktivierte oder nicht aktivierte Fahrtenschreiberkarten der ersten Generation zu nutzen.

Die Werkstattkarte muss die folgenden Daten zur Position des Fahrzeugs speichern können,
wenn die ununterbrochene Lenkzeit des Fahrer ein Vielfaches von drei Stunden erreicht:





Werkstattkarten stehen im Eigentum der Werkstatt und werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt.

Anforderungen und geforderte Nachweise:

Beantragung der Werkstattkarte:

Werkstattkarten werden bei der zuständigen Ausgabestelle beantragt. Je nach Bundesland ist dies verschieden. Die Ausgabestellen können Sie unter www.kba.de einsehen.

Beantragung ohne Fahrerlaubnis:

Man braucht keine Fahrerlaubnis, um eine Werkstattkarte zu bekommen. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der betreffenden Klassen bei Testfahrten.

Erhalt der Werkstattkarte:

Der Versand personalisierter Kontrollgerätekarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA. Sonderfälle sind die Expressbestellungen. In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Mögliche Verweigerung:

Die Ausstellung einer Karte kann dann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierzu zählen z. B. fehlende Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstatt und nicht qualifiziertes Personal.

Mögliche Anzahl von Werkstattkarten:

Werkstattkarten werden nur persönlich an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben. Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte sein, jedoch bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.

Gültigkeit der Werkstattkarte:

Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.

Erneuerung der Werkstattkarte bei Ablauf:

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Chipkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.

Kosten für eine Werkstattkarte:

Zur Zeit liegen diese bei ca. 31 bis 52 Euro.
Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG): www.bag.bund.de