Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Kontrollkarte und Werkstattkarte auslesen, auswerten und archivieren
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Kontrollkarte

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Die Kontrollkarte ermöglicht den unbeschränkten Zugriff auf gespeicherte Daten



Neue Kontrollkarte der 2. Generation - Was ist neu und zu beachten?



Die alte bisherige Kontrollkarte ist weiter sowohl für Fahrtenschreiber der 1. sowie für Fahrtenschreiber der 2. Generation nutzbar.
Jedoch nur mit der neuen Kontrollkarte G2 ist der Zugriff auf alle Daten des neuen intelligenten Fahrtenschreibers möglich.

Die neue Kontrollkarte ermöglicht die Freischaltung zur Fernauslese des neuen Fahrtenschreibers über die DSRC-Schnittstelle.

Die bisherige Kontrollkarte muss spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. bei Ersatznotwendigkeiten ausgetauscht werden.




Beantragung der Kontrollkarte:

Die Unternehmenskarte ist bei der für den Firmensitz zuständigen Ausgabestelle zu beantragen. Je nach Bundesland ist dies verschieden. Die Ausgabestellen können Sie unter www.kba.de einsehen.

Erhalt der Kontrollkarte:

Der Versand personalisierter Kontrollgerätkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA. Sonderfälle sind die Expressbestellungen. In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Mögliche Anzahl von Unternehmenskarten:

Die Anzahl der Unternehmenskarten richtet sich nach der Unternehmensgröße. Sollten mehr als 62 Unternehmenskarten erforderlich sein, ist eine besondere Handhabung zu beachten.

Gültigkeit der Kontrollkarte:

Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG): www.bag.bund.de

Beantragung der Unternehmenskarte: